Bunte Republik Neustadt .:: BRN-Dresden.de ::.

Datum

vom 15.06. bis 17.06.2012
Die BRN
Gregor Kunz : „Die Idee zur Bunten Republik entstand eines Nachmittags in der Bronxx, das war eine Kneipe in der Alaunstraße, in einer Schwatzrunde. Da haben wir das Ding innerhalb von zwei, drei Monaten aus dem Boden gestampft.“
Interview

Informationen zur Bunten Republik Neustadt

Bunte Republik Neustadt .:: BRN-Dresden.de ::. Wer sind die Organisatoren der Bunten Republik Neustadt?
Die Bunten Republik Neustadt wird eigentlich von den Neustädter organisiert. Das Festgebiet umfasst die Neustadt so wie unten aufgeführt, Die Läden, Lokale, Kunst- & Kulturvereine können ihre Veranstaltungen anmelden und organisieren bei dem zuständigen Ordnungsamt. Man kann bekommt eine Fläsche für den eigem Platz vor dem Wohnhaus, dem Laden etc. Außerdem gibt es öffentliche Vorbereitungsgespräche für alle die sich dafür Interessieren.

Wie funktioniert das alles ?
Zu den ersten Bunten Republik Neustadten (BRN´s) vor ein paar Jahren gab es einen Verein der alles organisert hat diesen gibt es aber heute leider nicht mehr. Wenn man etwas zur Bunten Republik Neustadt aufstellen möchte einen Stand oder eine Veransaltung machen möchte muss diese bei den zustädigen Ordnungsamt angemeldet werden die Kosten hierfür sind in etwa 90€ Mann bekommt kurz vor beginn der Bunten Republik Neustadt einen Bescheid vom Ordnungsamt. Mann kann eine Fläsche von ca 11 Metern beantragen. Es gibt hierfür eine Skizze welche mann ausfüllen muss die bsp. Skizze finden sie hier einen leeren Lagerplan finden sie hier. Das Anmeldeformular finden sie hier.

Ich / Wir wollen zur Bunten Republik Neustadt etwas Veranstalten. Was müssen wir beachten?
Eigentlich ist es ganz einfach hier melde euch bei dem Ordnunsamt der Stadt Dresden und meldet eure Veranstaltung da an oder ihr sucht Euch einen Veranstalter bei welchen ihr Mitmachen könnt. Für kleinere Aktivitäten wie gemeinsames Frühstücken, Kuchenbasar, Bowletrinken mit Nachbarn etc. empfiehlt sich die zweite Möglichkeit.

Welche Straßen werden gesperrt?
Erfahrungsgemäß sperrt die Stadt:
  • Alaunstraße, vom Albertplatz bis zum Bischofsweg,
  • Louisenstraße zwischen Haus-Nr. 21 und Einmündung Prießnitzstraße
  • Böhmische Straße, von der Alaunstraße bis zum Martin-Luther-Platz,
  • Martin-Luther-Straße, von der Louisenstraße bis zur Böhmischen Straße,
  • Sebnitzer Straße zwischen Alaunstraße und Kamenzer Straße,
  • Kamenzer Straße zwischen Schönfelder und Sebnitzer,Neu
  • Seifhennersdorfer Straße,
  • Talstraße,
  • Pulsnitzer Straße,
  • Martin-Luther-Platz.


  • Neu Seit 2009
    Parkverbot auf dem Bischofsweg
    Kamenzer Straße zwischen Schönfelder und Sebnitzer

    Nicht gesperrt werden die Rothenburger und die Görlitzer Straße.

    Was muss ich beachten bei den Antragsendterminen Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt ?
    Das Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt wird immer am dritten Juni Wochenende stattfinden. Da davon ausgegangen werden muss, dass sich - wie in den vorangegangenen Jahren auch - wiederum kein Gesamtveranstalter zur Durchführung des Stadtteilfestes bereit erklären wird, sind alle im öffentlichen Verkehrsraum geplanten Einzelaktivitäten gesondert zu beantragen und bedürfen einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis.
    Straßenrechtliche Sondernutzungen zur BRN können auf den Straßen bzw. Straßenabschnitten beantragt werden, auf denen auch in den vorangegangenen Jahren Festaktivitäten stattgefunden haben. Dies sind Folgende:
  • Alaunstraße
  • Martin-Luther-Straße
  • Martin-Luther-Platz
  • Talstraße
  • Pulsnitzer Straße
  • Böhmische Straße
  • Katharinenstraße
  • Louisenstraße zwischen Haus-Nr. 21 und Einmündung Prießnitzstraße
  • Seifhennersdorfer Straße
  • Sebnitzer Straße zwischen Alaunstraße und Kamenzer Straße.
  • Kamenzer Straße zwischen Schönfelder und Sebnitzer,Neu

  • Zusätzlich sind zur BRN Sondernutzungen auf der Rothenburger Straße und Görlitzer Straße mit Beschränkung auf die Gehwege möglich.

    Wegen der seit 2002 von Jahr zu Jahr drastisch gestiegenen Antragszahlen und der damit einher gehenden immer weiteren Verdichtung von Aufbauten im Festgebiet und daraus resultierender Konflikte (z. B. Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Blockierung notwendiger Durchfahrtsbreiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge, nachbarschaftliche Konflikte) wurde die Entscheidung getroffen, nur unter folgenden Voraussetzungen straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse zur Teilnahme am Stadtteilfest zu erteilen:

    A. Teilnehmerkreis

    * Gewerbetreibende müssen über ein Geschäft bzw. Lokal im Festgebiet verfügen.
    * Natürliche Personen müssen ihren Hauptwohnsitz im Festgebiet haben.
    * Vereine müssen über einen Vereinssitz im Festgebiet verfügen.
    * Bezüglich Freiflächen innerhalb des Festgeländes können daran angrenzende Flächen des öffentlichen Verkehrsraumes auch an Eigentümer bzw. Mieter/Pächter dieser Flächen vergeben werden.


    1. Sonstige Erlaubnisvoraussetzungen

    * Grundsätzlich werden Sondernutzungserlaubnisse nur für den unmittelbar an das Geschäft/Lokal, Wohnhaus oder den Vereinssitz angrenzenden Straßenbereich erteilt. Die Vergabe von Straßenabschnitten mit mehreren Anliegern ist nur möglich, soweit kein Antrag eines Anliegers entgegen steht.
    * Voraussetzung ist die postalische Erreichbarkeit des Antragstellers im Festgebiet. Es erfolgen keine Zustellungen von Erlaubnisbescheiden an Anschriften außerhalb des Festgebietes.
    * Anträge sind unter Verwendung des für das Stadtteilfest Bunte Republik entwickelten Formblattes, welches vollständig auszufüllen ist, zu stellen.


    * Dem Antrag ist ein maßstabsgerechter Lageplan, in welchem die für die Sondernutzung geplanten Aufbauten eingezeichnet sind, beizufügen. Genehmigungsfähig sind Anträge vorbehaltlich des Vorliegens aller übrigen Voraussetzungen nur, wenn aus dem maßstabsgerechten Lageplan mit Einzeichnung aller Aufbauten eine ausreichende Restdurchfahrtsbreite (insbesondere für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr) von 3,50 m hervorgeht. Da sich mögliche Sondernutzungsflächen auf der Rothenburger Straße und Görlitzer Straße von vornherein auf den Gehweg beschränken, ist für Sondernutzungsanträge für diese beiden Straßen kein Lageplan erforderlich, jedoch muss bei Aufbauten auf den Gehwegen dieser Straßen das Passieren durch Fußgänger möglich bleiben.
    * Antragseingangsendfrist ist meistens der Anfang Mai. Mehr Infos darüber gibt es auch direkt bei der StadtDresden Danach eingehende Anträge können meistens nicht mehr bearbeitet werden.


    Die Verwaltungsgebühr pro Erlaubnisverfahren (teilt ihnen die Stadt Dresden mit) zuzüglich Zustellauslagen betragen. Davon unberührt bleiben die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für den in Anspruch genommenen Verkehrsraum nach der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden sowie die Erhebung von Verwaltungsgebühren für eine gegebenenfalls erforderliche Gestattung nach dem Gaststättengesetz. Die Kosten betragen ca 90€ + Verwaltungsgebühren.


    Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Einhaltung dieser Voraussetzungen kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis besteht.


    Die Preise welche wir hir angeben können mit den echten Preisen variieren.





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