Informationen zur Bunten Republik Neustadt
Wer organisiert die BRN?Die BRN ist ein eigentlich Fest der Neustädter. Es gibt ein Festgebiet, in dem Bewohner, Läden, Lokale, Kunst- & Kulturvereine ihre Veranstaltungen anmelden und organisieren. Man kann eine Veranstaltung für den Platz vor dem Wohnhaus, dem Laden etc. anmelden, für mehrere Häuser oder einen ganzen Straßenzug, der gemeinsam genutzt wird. Außerdem gibt es öffentliche Vorbereitungsgespräche für alle Interessierten.
Wie funktioniert das?
Vor ein paar Jahren gab es einen Verein, der die BRN organisierte und alles koordinierte. Einen solchen Gesamtveranstalter gibt es heute nicht mehr. Jeder, der etwas „veranstalten” möchte, muß nun selbst seine Veranstaltung beim Ordnungsamt anmelden. Leider bekommt man erfahrungsgemäß erst kurz vor der BRN den Bescheid vom Ordnungsamt. Vor der Anmeldung sollte man sich mit Nachbarn, Läden usw. absprechen, damit der Platz für alle reicht (damit nicht mehrere Veranstaltungen für den selben Platz angemeldet werden).
Wir wohnen und/oder arbeiten in der Neustadt und wollen etwas zur BRN machen. Was müssen wir beachten?
Entweder Ihr meldet eine Veranstaltung beim Ordnungsamt der Stadt Dresden an oder Ihr sucht Euch einen Veranstalter, bei dem Ihr Euch dazu stellen bzw. mitmachen könnt. Für kleinere Aktivitäten wie gemeinsames Frühstücken, Kuchenbasar, Bowletrinken mit Nachbarn etc. empfiehlt sich die zweite Möglichkeit.
Welche Straßen werden gesperrt?
Erfahrungsgemäß sperrt die Stadt:
Neu Seit 2009
Parkverbot auf dem Bischofsweg
Kamenzer Straße zwischen Schönfelder und Sebnitzer
Nicht gesperrt werden die Rothenburger und die Görlitzer Straße.
Antragsendtermin und Genehmigungspraxis für das Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt?
Das Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt wird immer am dritten Juni Wochenende stattfinden. Da davon ausgegangen werden muss, dass sich - wie in den vorangegangenen Jahren auch - wiederum kein Gesamtveranstalter zur Durchführung des Stadtteilfestes bereit erklären wird, sind alle im öffentlichen Verkehrsraum geplanten Einzelaktivitäten gesondert zu beantragen und bedürfen einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis.
Straßenrechtliche Sondernutzungen zur BRN können auf den Straßen bzw. Straßenabschnitten beantragt werden, auf denen auch in den vorangegangenen Jahren Festaktivitäten stattgefunden haben. Dies sind Folgende:
Zusätzlich sind zur BRN Sondernutzungen auf der Rothenburger Straße und Görlitzer Straße mit Beschränkung auf die Gehwege möglich.
Wegen der seit 2002 von Jahr zu Jahr drastisch gestiegenen Antragszahlen und der damit einher gehenden immer weiteren Verdichtung von Aufbauten im Festgebiet und daraus resultierender Konflikte (z. B. Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Blockierung notwendiger Durchfahrtsbreiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge, nachbarschaftliche Konflikte) wurde die Entscheidung getroffen, nur unter folgenden Voraussetzungen straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse zur Teilnahme am Stadtteilfest zu erteilen:
A. Teilnehmerkreis
* Gewerbetreibende müssen über ein Geschäft bzw. Lokal im Festgebiet verfügen.
* Natürliche Personen müssen ihren Hauptwohnsitz im Festgebiet haben.
* Vereine müssen über einen Vereinssitz im Festgebiet verfügen.
* Bezüglich Freiflächen innerhalb des Festgeländes können daran angrenzende Flächen des öffentlichen Verkehrsraumes auch an Eigentümer bzw. Mieter/Pächter dieser Flächen vergeben werden.
1. Sonstige Erlaubnisvoraussetzungen
* Grundsätzlich werden Sondernutzungserlaubnisse nur für den unmittelbar an das Geschäft/Lokal, Wohnhaus oder den Vereinssitz angrenzenden Straßenbereich erteilt. Die Vergabe von Straßenabschnitten mit mehreren Anliegern ist nur möglich, soweit kein Antrag eines Anliegers entgegen steht.
* Voraussetzung ist die postalische Erreichbarkeit des Antragstellers im Festgebiet. Es erfolgen keine Zustellungen von Erlaubnisbescheiden an Anschriften außerhalb des Festgebietes.
* Anträge sind unter Verwendung des für das Stadtteilfest Bunte Republik entwickelten Formblattes, welches vollständig auszufüllen ist, zu stellen.
* Dem Antrag ist ein maßstabsgerechter Lageplan, in welchem die für die Sondernutzung geplanten Aufbauten eingezeichnet sind, beizufügen. Genehmigungsfähig sind Anträge vorbehaltlich des Vorliegens aller übrigen Voraussetzungen nur, wenn aus dem maßstabsgerechten Lageplan mit Einzeichnung aller Aufbauten eine ausreichende Restdurchfahrtsbreite (insbesondere für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr) von 3,50 m hervorgeht. Da sich mögliche Sondernutzungsflächen auf der Rothenburger Straße und Görlitzer Straße von vornherein auf den Gehweg beschränken, ist für Sondernutzungsanträge für diese beiden Straßen kein Lageplan erforderlich, jedoch muss bei Aufbauten auf den Gehwegen dieser Straßen das Passieren durch Fußgänger möglich bleiben.
* Antragseingangsendfrist ist meistens der 10.05. Danach eingehende Anträge können meistens nicht mehr bearbeitet werden.
Die Verwaltungsgebühr pro Erlaubnisverfahren (teilt ihnen die Stadt Dresden mit) zuzüglich Zustellauslagen betragen. Davon unberührt bleiben die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für den in Anspruch genommenen Verkehrsraum nach der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden sowie die Erhebung von Verwaltungsgebühren für eine gegebenenfalls erforderliche Gestattung nach dem Gaststättengesetz.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Einhaltung dieser Voraussetzungen kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis besteht.