Veranstaltungskalender der BRN, Programm zur bunten Republik Neustadt 2024


BRN - 2024 fällt aus !!!!



Genehmigungspraxis für das Stadtteilfest bunte Republik Neustadt

bunte Republik Neustadt .:: BRN-Dresden.de ::. Wann ist die BRN?
Das Stadtteilfest bunte Republik Neustadt wird im Jahr 2024 vom ---- stattfinden. Da davon ausgegangen werden muss, dass sich - wie in den vorangegangenen Jahren auch - wiederum kein Gesamtveranstalter zur Durchführung des Stadtteilfestes bereit erklären wird, sind alle im öffentlichen Verkehrsraum geplanten Einzelaktivitäten gesondert zu beantragen und bedürfen einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis.

Welche Straßen stehen zur Verfügung ?

Bitte die Einschränkungen unter Punkt C. beachten.


1. An folgenden Ecken Alaun-/Louisenstraße, Louisen-/Görlitzer Straße, Louisen-/Kamenzer Straße, Görlitzer/Sebnitzer Straße und Rothenburger/Böhmische Straße soll es sogenannte Sperrkreise geben, die zwischen 10 und 15 Metern um den Mittelpunkt der Kreuzung gezogen werden.
2. Alaunstraße sollen nur noch auf einer Straßenseite Stände aufgebaut werden.
3. Seifhennersdorfer komplett frei von Ständen.
4. die nördliche Martin-Luther-Straße komplett frei von Ständen.


  • Alaunstraße
  • Martin-Luther-Straße zwischen Bautzner Straße und Martin-Luther-Platz
  • Martin-Luther-Platz
  • Talstraße
  • Kamenzer Straße zwischen Louisenstraße und Sebnitzer Straße
  • Pulsnitzer Straße
  • Böhmische Straße zwischen Alaunstraße und Martin-Luther-Straße
  • Katharinenstraße
  • Louisenstraße zwischen Haus-Nr. 21 und Einmündung Prießnitzstraße
  • Schönfelder Straße
  • Sebnitzer Straße zwischen Alaunstraße und Kamenzer Straße
  • Görlitzer Straße
  • Rothenburger Straße


Auf den Straßenzügen Seifhennersdorfer Straße und Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Louisenstraße werden wegen der geringen Straßenbreiten keine Aufbauten zugelassen.

Auf der Böhmischen Straße zwischen Rothenburger Straße und Martin-Luther-Platz sowie auf der Pulsnitzer Straße kann im Einzelfall eine partielle Bebauung erlaubt werden.



Auf folgenden Straßenzügen werden Aufbauten nur auf einer Straßenseite erlaubt:


  • Alaunstraße zwischen Louisenstraße und Bischofsweg
  • Alaunstraße zwischen Bautzner Straße und Louisenstraße
  • Böhmische Straße zwischen Alaunstraße und Rothenburger Straße
  • Sebnitzer Straße zwischen Görlitzer Straße und Kamenzer Straße
  • In den Kreuzungsbereichen Alaunstraße/Louisenstraße, Rothenburger Straße/Louisenstraße/Görlitzer Straße, Martin-Luther-Straße/Louisenstraße und
    Kamenzer Straße/Louisenstraße, Görlitzer Straße/Sebnitzer Straße sowie
    Rothenburger Straße/Böhmische Straße sind weiträumig keine Aufbauten erlaubnisfähig.
    Dies betrifft in der Regel den Straßenraum vor den jeweiligen Eckgebäuden bzw. Eckgrundstücken. Auch an allen weiteren Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sind zumindest in den Kurvenbereichen keine Aufbauten erlaubnisfähig.

Wie bereits seit der BRN 2011 sind zusätzlich auch in diesem Jahr Sondernutzungen auf der Rothenburger Straße und Görlitzer Straße mit Beschränkung auf die Gehwege möglich. Auf der Görlitzer Straße können vor den ungeraden Hausnummern die Parkbuchten mitverwandt werden.

Achtung : bei Veröffentlichung von GEMA Pflichtiger Musik/TV- Bildern können Gebühren anfallen. Dieses sollte dringend berücksichtigt werden da sonst enorme Strafgebühren von der GEMA erhoben werden können.

Zu beachten ist auch, dass eine Sondernutzungserlaubnis nur für den Gehweg erteilt werden wird, wenn der anliegende Fahrbahnbereich nicht unwesentlich größer ist, als die freizuhaltende Rettungsgasse. Dies wird beispielhaft auf der Alaunstraße zwischen Bautzner Straße und Louisenstraße vor den geraden Hausnummern zur Anwendung kommen.

Wer darf einen Antrag stellen?
A. Teilnehmerkreis: (Bespielung von „Inseln“)

Inselverantwortliche/Veranstalter können natürliche Personen, Gewerbetreibende, oder Vereine sein, die ihren Hauptwohnsitz, ihr Geschäft bzw. Lokal oder ihren Vereinssitz im Festgebiet haben.


Inselverantwortliche/Veranstalter benutzen bitte für die Antragstellung das bereitgestellte Formblatt und fügen ihrem Antrag folgende weitere Unterlagen bei:

  • Lageplan, in welchem alle Aufbauten maßstabsgerecht einzuzeichnen sind. Als Lageplan ist eine aktuelle Stadtkarte mit Flurstücksgrenzen Maßstab 1 : 500 erforderlich. Diese ist im Amt für Geodaten und Kataster erhältlich.

  • Für alle Aufbauten sind Art (z. B. Pavillon, Tisch, Verkaufswagen, Bühne), Sortiment (Imbiss/Ausschank, sonstiger Verkauf) und Maße (Länge x Breite) anzugeben.

  • Konzept, in welchem insbesondere folgende Informationen enthalten sein müssen:

    - In welchem Umfang und wie werden die Anlieger einbezogen?

    - Welche Aktivitäten sind vorgesehen?

    - Welchen Bezug hat die beabsichtigte Bespielung zum Charakter der BRN?

    - Wer ist Inselverantwortlich? (bitte Name und Anschrift angeben)

    - Besteht ein ausreichender Haftpflichtdeckungsschutz für die Veranstaltung im Rahmen der BRN

    (bitte Nachweis beifügen)

  • Sondernutzungserlaubnisse werden für die Bespielung von sogenannten „Inseln“ nur an Inselverantwortliche erteilt.


  • B. Einzelveranstalter

    Einzelveranstalter können natürliche Personen, Gewerbetreibende und Vereine sein, die ihren Hauptwohnsitz, ihr Geschäft bzw. Lokal oder ihren Vereinssitz im Festgebiet haben.



    B. Sonstige Erlaubnisvoraussetzungen

    Voraussetzung ist die postalische Erreichbarkeit des Antragstellers im Festgebiet. Es erfolgen keine Zustellungen von Erlaubnisbescheiden an Anschriften außerhalb des Festgebietes.


    Anträge sind unter Verwendung des für das Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt 2018 entwickelten Formblattes, welches vollständig auszufüllen ist, zu stellen.


    Dem Antrag ist ein maßstabsgerechter Lageplan, in welchem die für die Sondernutzung geplanten Aufbauten bzw. Flächen eingezeichnet sind, beizufügen. Erlaubnisfähig sind Anträge vorbehaltlich des Vorliegens aller übrigen Voraussetzungen nur, wenn aus dem maßstabsgerechten Lageplan mit Einzeichnung aller Aufbauten bzw. Flächen die Freihaltung von Zugängen und Zufahrten und von Hydranten hervorgeht.


    Bezüglich der Anforderungen an den maßstabsgerechten Lageplan wird auf den Musterlageplan unter der o. g. Internetseite verwiesen.


    Bei beidseitiger Bespielbarkeit der Straße können Sondernutzungserlaubnisse nur an denjenigen erteilt werden, dessen Hauptwohnsitz, Geschäft bzw. Lokal oder Vereinssitz unmittelbar an den Straßenbereich angrenzt.


    Bei einseitiger Bespielbarkeit der Straße können darüber hinaus Sondernutzungserlaubnisse auch denjenigen erteilt werden, dessen Hauptwohnsitz, Geschäft bzw. Lokal oder Vereinssitz unmittelbar gegenüber dem bespielbaren Straßenbereich liegt.


    C. Einschränkungen aufgrund der Anpassung des Sicherheitskonzeptes für die BRN 2018 

    In Folge stetig gestiegener Antragszahlen und einer partiellen Überfüllung des Festgeländes erfolgte laufend eine Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes für das Stadteilfest. Daraus ergeben sich derzeit insbesondere folgende Einschränkungen für die Erlaubnisfähigkeit von Sondernutzungsanträgen:


    • Aufbauten sind nur auf den Gehwegen, nicht jedoch auf der Fahrbahn erlaubnisfähig. Ausnahmen können für baulich getrennte Parkstreifen gewährt werden.

    • In Bereichen, in denen Aufbauten grundsätzlich auf beiden Straßenseiten möglich sind, werden bei Szeneflächen (z. B. Bühnen) in einem Abstand von 15 Metern, gemessen von deren Außenkanten und Projektion auf die gegenüberliegende Straßenseite, keine weiteren Aufbauten in diesem Bereich erlaubt (siehe Skizze - rote Umrandung).


    Es erfolgt der Hinweis, dass es sich hier nur um eine summarische Aufzählung der aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gebotenen Einschränkungen handelt, welche keinen abschließenden Charakter hat. Eine Erlaubniserteilung oder -versagung bleibt stets einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalles vorbehalten.


    Die Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes und Änderungen bleiben vorbehalten. Diese können Auswirkungen auf die hier veröffentlichte Erlaubnispraxis haben.


    Die Aufbaumöglichkeiten sind in einem Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch darauf, dass die Flächen tatsächlich zur Verfügung stehen.




    D. Antragsfrist/Antragsbearbeitung


    Um eine fristgerechte Bearbeitung gewährleisten zu können, sind die Anträge wie folgt an das Straßen- und Tiefbauamt zu stellen:


    • Für sogenannte „Inseln“ ist durch Inselverantwortliche/Veranstalter der Sondernutzungsantrag in der Zeit vom 2. Januar 2018 bis zum 2. März 2018 zu stellen. Anträge, die vor dem 2. Januar 2018 eingereicht werden, gelten als am 2. Januar 2018 gestellt. Die Anträge der Einzelveranstalter sind in der Zeit vom 12. März 2018 bis zum 6. April 2018 zu stellen. Anträge, die vor dem 1. März 2018 eingereicht werden, gelten als am 1. März 2018 gestellt. Alle fristgerecht und vollständig eingereichten Anträge gelten als gleichzeitig gestellt. Als Erstes werden die Anträge der Inselverantwortlichen/Veranstalter bearbeitet.

    • Nach dem 31. März 2018 gestellte Anträge werden bearbeitet, wenn die Prüfung und Bescheidung der fristgerecht eingereichten Anträge abgeschlossen ist.

    • Es wird darauf hingewiesen, dass die erteilten Sondernutzungserlaubnisse nur durch Erlaubnisnehmer ausgeübt werden dürfen. Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet
      (§ 5 Abs. 4 Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden). Für die Antragsbearbeitung erfolgt die Erhebung von Verwaltungskosten nach dem anfallenden Verwaltungsaufwand auf der Grundlage der Kostensatzung der Landeshauptstadt Dresden. Ferner erfolgt die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die in Anspruch genommene Straßenfläche nach der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.


    E. Hinweise für bestehende Sondernutzungen


    Bereits erteilte Sondernutzungserlaubnisse an anliegende Gewerbetreibende (z. B. Freischankflächen, Warenauslagen) werden durch die Stadt für den Zeitraum der BRN 2018 widerrufen, sofern es die öffentliche Sicherheit und Ordnung erfordert.



    F. Informationsveranstaltung zur Antragstellung


    Für Interessenten, die als Inselverantwortliche/Veranstalter fungieren möchten, bietet die Stadt am 17.01.2018, um 17:00 Uhr im Saal der Scheune, Alaunstraße 36 - 40, 01099 Dresden eine Informationsveranstaltung zum Antrags- und Erlaubnisverfahren an.




Viel Spaß und eine schöne, friedliche BRN.